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Wer hat Anspruch auf Witwenrente und was muss beachtet werden? Ein wichtiger Faktor ist das Alter des Antragstellers.
Bremen – Die Witwen- oder Witwerrente in Deutschland – wer hat Anspruch darauf, und wie funktioniert sie? Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengefasst.
Wer hat Anspruch auf die Witwenrente?
Wer bis zum Tode des Ehe- oder Lebenspartners mit diesem verheiratet battle, hat Anspruch auf die Witwenrente. Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss mindestens ein Jahr angehalten haben. Eine wichtige Ausnahme ist hierbei die Artwork des Todes: Bei einem Unfall (Arbeitsunfälle ausgenommen) besteht kein Rentenanspruch. Voraussetzung ist zudem, dass der oder die Verstorbene die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat (Ausnahme: Arbeitsunfälle oder bereits das Rentenalter erreicht). Außerdem darf der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht wieder geheiratet haben.
Kleine Witwenrente: Antragsteller oder Antragstellerin jünger als 47 Jahre
Das Alter ist entscheidend: Wer jünger als 47 Jahre und nicht erwerbsgemindert ist, und auch kein Variety erzieht, sollte sich für die kleine Witwenrente bewerben. Diese beträgt 25 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Rente des Verstorbenen. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt frühestens zwei Jahre nach dem Tod des Companions. Wichtig: Wer vor 2002 geheiratet hat und vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, bekommt nach dem alten Modell unbegrenzt die kleine Witwenrente.
Große Witwenrente: Antragsteller oder Antragstellerin ist 47 Jahre älter jünger
Für Menschen, die das 47. Lebensjahr bereits überschritten haben, gilt die große Witwenrente. Auch ist diese related, wenn man bereits ein eigenes Variety oder ein gemeinsames Variety (unter 18 Jahre oder bei Behinderung mit jedem Alter) des oder der Verstorbenen erzieht. Bei einem Tod vor dem 1. Januar 2029 wird die große Witwenrente bereits früher bezahlt – im Todesfall im Jahr 2023 beispielsweise bereits ab 46 Jahren.
Bei der großen Witwenrente bekommt man 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Auch hier gibt es das „alte Modell“ (geboren vor dem 2. Januar 1962), was die Rente auf 60 Prozent aufstockt. Die Rente wird frühestens im Folgemonat des Todes ausbezahlt, falls der Verstorbene bereits Rente bekam, andernfalls sofort.
Wie viel beträgt die Witwenrente?
Es gibt einen Freibetrag von aktuell 992,64 Euro im Monat (Erhöhung professional Variety um 210,56 Euro), der mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft ist. Dieser Freibetrag ist das 26,4-fache de Rentenwertes, plus den Erhöhungsbetrag des 5,6-fachen des Rentenwertes. Wenn die Nettorente den Freibetrag überschreitet, rechnet die Rentenversicherung 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Rente an. Ein Beispiel: Bei einer Nettorente von 1.200 Euro im Monat (kinderlos) übersteigt die Rente den Freibetrag um 207,36 Euro. Weil 40 Prozent davon 82,94 Euro sind, sinkt die Witwenrente um diesen Betrag.
Was ist das Sterbevierteljahr?
In den drei Monaten nach dem Sterbemonat wird der volle Rentenanspruch des Verstorbenen ausgezahlt. Das eigene Einkommen wird nicht angerechnet.
Wieder Heiraten oder Rentenspiltting: in dem Fall gibt es keine Witwenrente mehr
Wer heiratet, bekommt keine Witwenrente mehr, und zwar im Monat, nachdem die Hochzeit stattgefunden hatte. Immerhin kann man bei der erneuten Heirat aber eine Rentenabfindung erhalten. Dieser beträgt zwei Jahresbeträge der Witwenrente. Auch beim Rentensplitting bekommt man keine Witwenrente.
Was passiert bei Scheidung mit der Witwenrente?
Wer sich scheiden lässt, bekommt generell keine Witwenrente. Doch es gibt Ausnahmen. Falls die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde und der Antragsteller nicht wieder geheiratet hat und zudem vor dem Tod noch Unterhalt erhalten hat, der Verstorbene die Mindestversicherungszeit erfüllt hat, bereits Rente bezogen hat oder durch einen Arbeitsunfall verstorben ist.
Viele Menschen möchten für den Todesfall vorsorgen. Stellt sich die Frage: Sterbegeld- oder Risikolebensversicherung? Wir erklären, wo der Unterschied liegt. (cgsc)
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