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Wochenblatt-Leser Maximilian L. fragt: Wie viel Pension erhalten Abgeordnete nach vier, acht oder zwölf Jahren im Landtag? Ab wann erhalten sie die Pension? Wie viel haben sie dann dafür eingezahlt?
Dr. Stephan Malessa, Pressesprecher des Landtags NRW, Düsseldorf, antwortet: Die Abgeordneten erhalten einen steuerpflichtigen monatlichen Gesamtbetrag in Höhe von 13.072,59 €. Hiervon fließen 2704,34 € zur Altersvorsorge in ein für die Mandatsträger gegründetes Versorgungswerk. Mit dem übrigen Betrag muss der im Zusammenhang mit der Mandatstätigkeit anfallende Aufwand bestritten werden.
Das Regeleintrittsalter für die Rente beträgt 67 Jahre. Ein Rentenbezug ist ab 62 mit Abschlägen oder später mit Aufschlägen möglich.
Bei einer Beitragszeit von vier Jahren beträgt die Gesamt-Beitragshöhe 129.808,32 € und die monatliche Rente 798,16 €. Bei acht Jahren sind es 259.616,64 € Gesamt-Beitragshöhe und 1522,23 € Rente und bei zwölf Jahren 389.424,96 € Beitragshöhe bei einer Rente von 2184,77 €.
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(Folge 6-2024)
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