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Durch Hochwasser können Autos schwer beschädigt werden. Je nach Wasserstand kann das Fahrzeug auch als wirtschaftlicher Totalschaden enden. Nicht immer zahlt die Versicherung.
Sobald die Pegelstände an Flüssen einen kritischen Wert erreichen, gilt für Anwohner: Schnell sich selbst und die wichtigsten Wertgegenstände in Sicherheit bringen. Wer zu lange wartet, ist möglicherweise im Hochwassergebiet gefangen. Die meisten Menschen sorgen sich natürlich um das eigene Heim – doch auch Autos nehmen bei Überflutungen häufig Schaden. Wenn das Wasser bis zu den Fenstern stand, ist das Fahrzeug möglicherweise gar nicht mehr zu retten. Doch: Welche Versicherung kommt für die Reparaturkosten auf? Und wann kann sie die Zahlung verweigern?
Flut-Warnung ignoriert: Versicherung kann Zahlung kürzen oder verweigern
Grundsätzlich bekommen Autobesitzer einen Hochwasserschaden an ihrem Fahrzeug von ihrer Teilkaskoversicherung (die auch immer Teil jeder Vollkaskoversicherung ist) ersetzt. Doch es gibt Fälle, in denen die Assekuranz die Zahlung kürzen oder sogar ganz verweigern kann. Wurde rechtzeitig vor der Flut gewarnt und hätte es die Möglichkeit gegeben, noch vor dem Hochwasser das entsprechende Gebiet mit dem Wagen zu verlassen, können Flutopfer möglicherweise leer ausgehen.
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Fahrt durch überflutete Unterführung: Autobesitzer kann auf Schaden sitzen bleiben
Es ist additionally wichtig, entsprechende Warnmeldungen der Behörden ernst zu nehmen. Denn auch wer mit dem Auto in Wassermassen hineinfährt (etwa in einer überschwemmten Unterführung) und es zu einem sogenannten Wasserschlag (ein durch Wasser verursachter Motorschaden) kommt, bleibt womöglich auf den Reparaturkosten sitzen. In so einem Fall wäre der Schaden aus Sicht der Versicherung nicht unmittelbar durch die Überschwemmung verursacht, sondern durch ein Fehlverhalten des Fahrers, erklärt der Auto Membership Europa (ACE). Eine Ausnahme wäre, wenn die Überschwemmung so überraschend auftritt, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden konnte. Doch auch in diesem Fall besteht die Gefahr, dass aufgrund von grober Fahrlässigkeit die Leistung zumindest teilweise verweigert wird.
Ein ähnliches Prinzip wenden Versicherung beispielsweise auch bei Sturmschäden am Auto an: Sollten durch einen Sturm etwa herunterfallende Dachziegel oder Äste das Fahrzeug beschädigen, haftet zumeist die Teilkasko. Fährt ein Autofahrer jedoch gegen einen deutlich sichtbaren Ast auf der Straße, ist er für den Schaden selbst verantwortlich. Über eine Vollkaskoversicherung kann so ein Schaden laut ADAC jedoch abgerechnet werden.
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