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Digitales Zugangstor für Nutzer
Tiktok verliert vor EU-Gericht: Tech-Gigant wird als Gatekeeper auf dem digitalen Markt bewertet
Luxemburg. Der Tiktok-Betreiber Bytedance hat vor dem Gericht der EU eine Niederlage kassiert. Die Richter wiesen eine Klage des chinesischen Unternehmens gegen seine Einstufung als sogenannten Gatekeeper nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) ab. Die EU-Kommission habe Bytedance und die Tochterfirma zu Recht als einflussreiche Plattform eingestuft, die speziellen EU-Vorgaben unterliegen muss. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
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Seit Anfang März müssen sich Unternehmen an den DMA halten. Bei Verstoß drohen empfindliche Strafen. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten sorgen und neuen Rivalen bessere Chancen ermöglichen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattform-Betreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper aufbrechen. Darunter sind etwa die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.
Tiktok gilt auch in der EU als wichtiges Zugangstor für Nutzer
Das EU-Gericht wies nun vor allem Bytedances Argument zurück, dass der globale Marktwert des Unternehmens hauptsächlich auf dessen Tätigkeiten in China zurückzuführen sei und keinen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt habe. Tiktok sei ein wichtiges Zugangstor für Nutzerinnen und Nutzer, teilte das Gericht mit.
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Bytedance brachte außerdem vor, dass das Unternehmen erst ein neuer Marktteilnehmer sei und Facebooks Meta oder Googles Mutterkonzern Alphabet mit Konkurrenzprodukten ihm schnell die Place streitig gemacht hätten. Dem folgten die Richter nicht: Bytedance sei es gelungen, die Nutzerzahl auf Tiktok „sehr schnell und exponentiell“ zu steigern und innerhalb kurzer Zeit – gemessen an der Nutzerzahl in der EU – eine halb so große Verbreitung wie Fb und Instagram zu erreichen. Vor allem jüngere Menschen nutzen Tiktok teils intensiv.
Mehrere Unternehmen, darunter auch Zalando, hatten zuvor bereits angekündigt, gegen das Gesetz vorgehen zu wollen. Die Klage von Bytedance ist eine der ersten, die nun vor dem EU-Gericht verhandelt wurde.
RND/dpa
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