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Geld verdienen, ohne aktiv arbeiten zu müssen – dafür wird im Web mit verschiedenen Beispielen geworben: Affiliate-Advertising and marketing, additionally Provisionen aus dem Geschäft mit Werbepartnern in den sozialen Netzwerken, Taschenkalender oder Geburtstagskarten designen und on-line verkaufen, Garagen vermieten oder am Kapitalmarkt investieren. Das verdiente Geld komplett behalten, geht aber nicht. Wie jedes Einkommen muss auch das passive versteuert werden.
Freiberuflich oder gewerblich?
Hinter sogenanntem “passivem Einkommen” verbergen sich oft freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten. Diese müssen je nach Einkunftsart beim Finanzamt und auch beim Gewerbe-, oder Ordnungsamt angemeldet werden.
Die Trennung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist oft nicht ganz einfach, weiß Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler: Verkauft jemand Kinderbücher, kommt es zum Beispiel darauf an, ob er sie selbst druckt oder nicht. “Schreibt der Autor oder die Autorin die Bücher nur, ist die Tätigkeit in der Regel freiberuflich. Wenn er oder sie die Bücher zudem selbst druckt und verschickt, nimmt er am Warenverkehr teil, die Tätigkeit ist dann gewerblich.”
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Die Abgrenzung ist oft nicht ganz einfach. Wer unsicher ist, kann sich unter anderem bei seinem zuständigen Finanzamt melden.
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Umsatz- oder Gewerbesteuer kann fällig werden
Wer selbstständig arbeitet, muss Umsatz- und Gewerbesteuer zahlen, wenn er bestimmte Freigrenzen überschreitet. Von der Umsatzsteuer befreit ist, wer im vorherigen Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaftet. Die Personen gelten dann als Kleinunternehmer.
Wer ein Gewerbe anmeldet, muss auf seine Gewerbeerträge zudem möglicherweise Gewerbesteuer zahlen. Hier gilt ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Wie hoch die Gewerbesteuer im Einzelnen ist, hängt von der Gemeinde ab, in der das Gewerbe angemeldet ist. “Die Gewerbesteuer wird vom Finanzamt zum Teil auch noch auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass Kleinunternehmer nicht mit einer Doppelbesteuerung belastet werden”, erklärt Karbe-Geßler.
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Versteuerung von Nebeneinkünften
Alle Einnahmen, die über dem Grundfreibetrag liegen, müssen versteuert werden, dafür werden alle Einkünfte aus Haupt- und Nebeneinnahmen zusammenaddiert. Arbeitnehmer, die mit dem Einkommen aus ihrem Hauptjob im Jahr 2024 mehr als 18.130 Euro brutto verdienen, versteuern ab diesem Betrag auch die Einkünfte aus einer selbstständigen Nebentätigkeit.
Steuererklärung ist Pflicht
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Wer mit einer Nebentätigkeit starten will, sollte sich zunächst intestine informieren: Möglich ist das zum Beispiel beim Bund der Steuerzahler oder dem Finanz- oder Gewerbeamt. Sonst drohe unangenehme Publish mit Bußgeldern oder Verspätungszuschlägen, so Karbe-Geßler.
Wer einem Hauptjob nachgeht, muss sich im Zweifel die Nebentätigkeit bei seinem Arbeitgeber oder seiner Arbeitgeberin genehmigen lassen. Ob das nötig ist, ist im Arbeitsvertrag vermerkt.
Insbesondere bei einer gewerblichen Nebentätigkeit kann es sich lohnen, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Das kann die Buchführung und Steuererklärung erleichtern.
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